Mitgliedschaft

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Sonderorganisationen
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Die im Aufnahmeverfahren erhobenen persönlichen Daten dienen der Parteiarbeit und werden von der CDU zum Zweck parteiinterner Daten- und Textverarbeitung elektronisch gespeichert und verarbeitet (§ 28,33 BDSG).

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Mitgliedsbeiträge

Parteien finanzieren ihre politische Arbeit zu einem erheblichen Teil aus Mitgliedsbeiträgen. Das muss auch so sein, wenn die politischen Parteien nicht in die finanzielle Abhängigkeit vom Staat geraten wollen.

Die Mitglieder der CDU haben das Recht auf Informationen und Teilnahme am politischen Willenbildungsprozess. Das verursacht Kosten. Deshalb werden die Mitglieder gebeten, einen ihrem Einkommen entsprechenden Beitrag zu leisten. Die Festlegung der Höhe erfolgt durch sie selbst.
 
Die vom CDU-Bundesparteitag beschlossene Beitragsstaffel soll die Selbsteinschätzung erleichern. In Einzelfällen kann der Keisverband eine Sonderregelung der Beitragszahlung treffen sowie Mitgliedsbeiträge stunden oder erlassen.

 

Bruttoeink. monatlich Beitrag monatlich
bis 1.000,00 Euro 5,00 Euro
bis 1.500,00 Euro 5,00 bis 10,00 Euro
bis 2.000,00 Euro 10,00 bis 15,00 Euro
bis 2.500,00 Euro 15,00 bis 20,00 Euro
bis 3.500,00 Euro 20,00 bis 35,00 Euro
bis 5.000,00 Euro 35,00 bis 50,00 Euro
Über 5.000,00 Euro 50,00 Euro und mehr

 

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