Parteien finanzieren ihre politische Arbeit zu einem erheblichen Teil aus Mitgliedsbeiträgen. Das muss auch so sein, wenn die politischen Parteien nicht in die finanzielle Abhängigkeit vom Staat
geraten wollen.
Die Mitglieder der CDU haben das Recht auf Informationen und Teilnahme am politischen Willenbildungsprozess. Das verursacht Kosten. Deshalb werden die Mitglieder gebeten, einen ihrem Einkommen
entsprechenden Beitrag zu leisten. Die Festlegung der Höhe erfolgt durch sie selbst.
Die vom CDU-Bundesparteitag beschlossene Beitragsstaffel soll die Selbsteinschätzung erleichern. In Einzelfällen kann der Keisverband eine Sonderregelung der Beitragszahlung treffen sowie
Mitgliedsbeiträge stunden oder erlassen.
Bruttoeink. monatlich | Beitrag monatlich |
bis 1.000,00 Euro | 6,00 Euro |
bis 1.500,00 Euro | 6,00 bis 10,00 Euro |
bis 2.000,00 Euro | 10,00 bis 15,00 Euro |
bis 2.500,00 Euro | 15,00 bis 20,00 Euro |
bis 3.500,00 Euro | 20,00 bis 35,00 Euro |
bis 5.000,00 Euro | 35,00 bis 50,00 Euro |
Über 5.000,00 Euro | 50,00 Euro und mehr |